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Informationen für Eltern

  • Die Eltern oder andere abholende Personen werden gebeten, ihr / das Kind bei der Abholung beim Betreuungspersonal abzumelden. So kann vermieden werden, dass Kinder gesucht werden. Wir haben die Verantwortung und die Aufsichtspflicht für Ihre Kinder während der Betreuungszeit und machen uns selbstverständlich Sorgen, wenn ein Kind plötzlich fehlt.
  • Die Kinder haben die Möglichkeit, im Rahmen des Offenen Ganztags ihre Hausaufgaben von Montag bis Donnerstag im sogenannten „Hausaufgabentreff“ zu erledigen. Die Betreuungspersonen geben bei Bedarf Hilfestellungen und sorgen für ein angemessenes Arbeitsklima. Die Eltern sind aber nach wie vor angehalten, die Hausaufgaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Wenn ein Kind im Hausaufgabentreff massiv stört und andere Kinder am Arbeiten hindert, kann es von den Betreuungskräften vom Hausaufgabentreff ausgeschlossen werden. Die Hausaufgaben müssen in dem Fall zu Hause erledigt werden. Im Wiederholungsfall kann der Ausschluss auch über einen längeren Zeitraum erfolgen.
  • Die Anmeldung zu den Projekten ist verbindlich. Die Kinder haben in der Regel die Möglichkeit, zu „schnuppern“, können aber nicht nach mehreren Wochen ohne triftigen Grund den Kurs verlassen. Füllen Sie deshalb die Anmeldung zum Offenen Ganztag und zu den Projekten gemeinsam mit Ihrem Kind aus und lassen Sie Ihr Kind auswählen.
  • Wenn ein Kind während der Teilnahme an einem Kurs / einer AG den Ablauf massiv stört, kann es vom Kursleiter für den Tag vom Kurs ausgeschlossen werden und muss für die verbleibende Kurszeit an dem entsprechenden Tag schulische Aufgaben erledigen. Dies gilt natürlich nicht, wenn das Kind aufgrund einer Verletzung o.ä. nicht an der AG teilnehmen kann.
  • Sollten sich die Störungen wiederholen, behalten wir uns vor, das Kind dauerhaft aus dem Kurs auszuschließen. Bereits geleistete Kursgebühren für kostenpflichtige Kurse oder Ganztagsgebühren können nicht zurückerstattet werden.
  • Sollte ein Kind während des Ganztags Gewalt gegen ein anderes Kind ausüben oder das Schulgelände unerlaubt verlassen, werden die Eltern umgehend benachrichtigt. Bei Verlassen des Schulgeländes ist der Ganztag für den entsprechenden Tag beendet. Im Wiederholungsfall oder sollten Gewalttätigkeiten vorausgegangen sein, kann das Kind für weitere Tage vom Ganztag beurlaubt oder für das Halbjahr ganz vom Ganztag ausgeschlossen werden.