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Konzept der Eingangsphase

 

Im Schulgesetz des Landes Schleswig – Holstein wird eine Reihe von Rahmenbedingungen zum Thema "Eingangsstufe" formuliert. Leitlinien aus dem Schulgesetz sind:

 

Die Grundschule ist eine Schule für alle Kinder. Das Prinzip der individuellen Förderung steht in der Eingangsphase im Mittelpunkt.

 

Die ersten zwei Jahrgangsstufen legen die Basis für eine erfolgreiche Schullaufbahn. In der Eingangsphase knüpft die Grundschule an unterschiedliche Lernvoraussetzungen der Kinder an. Die Grundschule soll zum einen die Weiterentwicklung sozialer Fähigkeiten als auch die individuelle Förderung der Lernentwicklung des Kindes in den Mittelpunkt stellen. Die Verweildauer in der Eingangsphase beträgt ein bis drei Jahre. In dieser Zeit erhalten die Kinder keine Noten, sondern individuelle Rückmeldungen in Form von Gesprächen und Berichten. In Klasse 3 und 4 erhalten die Kinder Notenzeugnisse.

Der Unterricht knüpft an die Lebenserfahrungen der Kinder an. Handlungsorientierte und projektorientierte Lernformen bilden einen Schwerpunkt.

 

Die Schuleingangsphase beginnt bereits im letzten Kindergartenjahr und endet nach der zweiten Klasse. Im Kindergarten werden die Kinder intensiv auf die Schule vorbereitet. Wahrnehmungsförderung, sensomotorische Förderung (SI-Turnen) und phonologische Bewusstheit sind Bereiche, auf die in dem letzten Kindergartenjahr besonders viel Wert gelegt wird.

 

Für die Ausgestaltung der Eingangsstufe gelten für uns folgende Grundsätze:

 

Der Schulbesuch, besonders der Übergang vom Kindergarten in die Schule, muss angstfrei sein. Wir bemühen uns um eine optimale individuelle Förderung und Entwicklung aller Kinder. Alle Kinder sollen in eine Gemeinschaft hineinwachsen und ein gutes Sozialempfinden entwickeln. Sie brauchen eine Stammgruppe, in der sie sich geborgen fühlen.