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Vertretungskonzept

 

  1. Ausgangssituation und Zielsetzung

 

Als verlässliche Grundschule stellt die Grundschule Heidgraben ein täglich 4/5 (Klasse

1+2) bzw. 5/6 (Klasse 3+4) Schulstunden umfassendes Schulangebot sicher.

 

  • 21 Stunden Unterricht pro Woche für das 1. und 2. Schuljahr
  • 26 Stunden Unterricht pro Woche für das 3. und 4. Schuljahr.

 

Aus verschiedenen Gründen kann eine Vertretungssituation eintreten:

  • Erkrankungen, Erkrankungen eigener Kinder, Kuren, Beurlaubungen, Arzttermine (im Ausnahmefall) oder Unterrichtsbefreiungen aus persönlichen Gründen
  • Fortbildungsveranstaltungen, andere dienstliche Verpflichtungen
  • Klassenfahrten, Unterrichtsgänge, Klassenveranstaltungen
  • Sportfeste, Projekttage, schulische Veranstaltungen

 

Der Vertretungsunterricht wird im Vertretungsplan geregelt und mit dem Ziel erstellt,

keinen Unterricht ausfallen zu lassen (Verlässliche Grundschule) und eine möglichst

sinnvolle Unterrichtsbetreuung zu gewährleisten.

 

Dabei gelten folgende Kriterien als Zielorientierung:

  • Die Qualität des Unterrichts
  • Die Gesundheit der Lehrkräfte

 

Der Vertretungsplan gilt als dienstliche Anweisung der Schulleitung.

 

  1. Möglichkeiten des Vertretungsunterrichts

 

Vertretungsunterricht verlangt ein besonderes Maß an Kooperationsbereitschaft von

allen Beteiligten. Mit den vorhandenen Ressourcen können an der Grundschule

Heidgraben folgende Verfahrensweisen umgesetzt werden:

  • Lehrkräfte aus Doppelbesetzungen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stunden eingesetzt.
  • Stillarbeit: Die Klasse erhält Aufgaben und wird von einer anderen Lehrkraft beaufsichtigt. Auch Bundesfreiwilligendienstleistende, die Schulassistenz, die Schulsozialarbeit oder Erzieher- und Erzieherinnenpraktikanten können die Beaufsichtigung übernehmen. Eine Lehrkraft in der nächstmöglichen Klasse übernimmt die Aufsichtspflicht.
  • Betreuung/Unterricht von 2 Klassen durch eine Lehrkraft (z.B. Sportunterricht, offene Tür, Schulhof). Die Bundesfreiwilligendienstleistenden können unterstützend zur Aufsicht eingesetzt werden.
  • Andere pädagogische Lehrkräfte einsetzen.
  • Aufteilung der Kinder auf die übrigen Klassen.
  • Wenn Unterrichtsausfall unvermeidlich ist, werden zunächst Stunden für zusätzliche Maßnahmen (Förder- und Forderstunden) in Anspruch genommen, um die Grundversorgung zu gewährleisten.
  • Einbezug von Eltern als Aufsichtsperson.

 

  1. Das Ziel unseres Vertretungskonzeptes

 

  • Ziel ist, die Qualität und die Kontinuität des o. g. Unterrichts trotz einer Vertretungssituation so weit wie möglich zu erhalten.
  • Das Konzept soll Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Eindeutigkeit und Berechenbarkeit für Kollegium und Eltern schaffen.
  • Überstunden sollen vermieden werden.

 

  1. Organisatorische Vorbereitungen auf absehbaren Vertretungsfall

 

  • Wird eine Vertretung benötigt, wird die stellvertretende Schulleitung (Vertretungsplanung) umgehend persönlich oder per Telefon informiert.
  • Langfristige Termine wie Klassenfahrten, Schulveranstaltungen u.a. werden so früh wie möglich der Schulleitung und der stellvertretenden Schulleitung (Vertretungsplanung) bekannt gegeben und in ihren Kalender auf dem Schreibtisch eingetragen.
  • Fortbildungsveranstaltungen werden, soweit möglich, auf die unterrichtsfreie Zeit gelegt. Dennoch gibt es auch künftig Fortbildungsveranstaltungen, die nach wie vor zu Unterrichtszeiten (ganztägig) angeboten werden.
  • Lehrkräfte, die durch Abwesenheit einer Klasse keinen Unterricht erteilen, werden entsprechend dem Stundenplan in dieser Zeit für Vertretungsunterricht eingesetzt. Sie haben in dieser Zeit Anwesenheitspflicht.
  • Doppelbesetzungen werden aufgelöst und die Lehrkräfte im Vertretungsunterricht eingesetzt.
  • Jede Lehrkraft erstellt das Material der zu vertretenden Stunde und informiert nach Möglichkeit detailliert über den Einsatz. Es sollen keine Einführungsstunden o.ä. sein, sondern einfach umzusetzende Materialien.
  • Das Material wird möglichst fertig kopiert im Lehrerzimmer bereitgelegt.
  • Unterrichtsinhalte werden per Fax oder Email an die Schule geschickt.
  • Muss eine Lehrkraft die Aufsicht über zwei Klassen übernehmen, sind die räumlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
  • Im Bedarfsfall kann es zur Aufteilung von Klassen kommen. In jeder Klasse befindet sich gut sichtbar eine Liste, nach der die Schülerinnen und Schüler aufgeteilt werden.
  • Für jede Klasse wird eine Vertretungsklassenlehrkraft benannt. Diese ist im Fall der Erkrankung des Klassenlehrkraft sowohl Ansprechpartner für die Kinder und Eltern als auch für die Schulleitung und Sekretärin. Die Vertretungsklassenlehrkraft ist für das Klassenbuch und alle notwendigen Informationen der Klasse verantwortlich.
  • Bei Langzeiterkrankungen (über drei Wochen) muss das Schulamt von der Schulleitung informiert werden.

 

  1. Mehrarbeit und Bestimmungen

 

  • Zusätzliche Vertretungsstunden/Mehrarbeit werden für das Kollegium transparent gemacht.
  • Sonderpädagoginnen und –pädagogen sollen nicht zu Vertretungszwecken eingesetzt werden. Eine kollegiale Absprache bzw. Regelung ist jedoch in Ausnahmefällen möglich.
  • Bei verbeamteten Lehrkräften kann durch die Schulleitung die zusätzliche Erteilung von Mehrarbeit angeordnet werden (volle Stelle bis zu 3 Unterrichtstunden monatlich). Bei verbeamteten Teilzeitkräften gilt dies entsprechend anteilig.
  • Angeordnete Mehrarbeit darf nicht zu einer dauerhaften Einrichtung werden.
  • Klassen dürfen zu keiner Unterrichtszeit unbeaufsichtigt sein.
  • Eltern sollen nach Möglichkeit nicht zur Beaufsichtigen von Klassen herangezogen werden.
  • Auch die Schulleitung kann zur Mehrarbeit herangezogen werden. Sie wird wie eine Teilzeitkraft behandelt.

 

  1. Aufsichten

 

  • Für jeden Tag wird eine Vertretung für die Aufsichten eingeteilt. Diese übernimmt die Aufsichten der abwesenden Lehrkraft.
  • Bei Frühaufsichten muss individuell entschieden werden, da Teilzeitkräfte, die zur Vertretung eingeteilt sind, nicht immer zur ersten Stunde anwesend sind.
  • Aufsichten können auch von sonstigen Betreuungskräften übernommen werden (Bundesfreiwilligendienstleistende, Schulassistenz, Schulsozialarbeit).

 

 

Die genannten Regelungen wurden auf der Schulkonferenz

am 15.5.2017 abgesprochen und beschlossen.

 

 

 

 

Ergänzung zum Vertretungskonzept aufgrund des prekär steigenden Lehrkräftemangels

 

 

 

Aufgrund des stetig steigenden Lehrkräftemangels ist nicht auszuschließen, dass es in der Zukunft zu Situationen kommen kann, in denen eine Unterrichtsversorgung nur noch bedingt möglich sein wird und die Verlässlichkeit aufgehoben werden muss.

Es ist das Anliegen der Schule, diese Situation zu vermeiden. Uns ist die Problematik für die Familien bewusst und auch für uns ist das ein nicht erwünschtes Szenario.
Für den Ernstfall sollen aber vorab die möglichen Szenarien erläutert werden:

 

Phase 1 (Unterrichtsausfall von bis zu 32 % Unterrichtsstunden):

 

  • Lehrkräfte aus Doppelbesetzungen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stunden eingesetzt.
  • Stillarbeit: Die Klasse erhält Aufgaben und wird von einer anderen Lehrkraft beaufsichtigt. Auch Bundesfreiwilligendienstleistende, die Schulassistenz, die Schulsozialarbeit oder Erzieher- und Erzieherinnenpraktikanten können die Beaufsichtigung übernehmen. Eine Lehrkraft in der nächstmöglichen Klasse übernimmt die Aufsichtspflicht.
  • Betreuung/Unterricht von 2 Klassen durch eine Lehrkraft (z.B. Sportunterricht, offene Tür, Schulhof). Die Bundesfreiwilligendienstleistenden können unterstützend zur Aufsicht eingesetzt werden.
  • Andere pädagogische Lehrkräfte einsetzen.
  • Aufteilung der Kinder auf die übrigen Klassen.
  • Wenn Unterrichtsausfall unvermeidlich ist, werden zunächst Stunden für zusätzliche Maßnahmen (Förder- und Forderstunden) in Anspruch genommen, um die Grundversorgung zu gewährleisten.
  • Einbezug von Eltern als Aufsichtsperson.

 

Phase 2 (Unterrichtsausfall von mehr als 33 % Unterrichtsstunden):

 

  • In Abstimmung mit dem Vorstand des Schulelternbeirates und der Schulaufsicht, wird die Verlässlichkeit für einzelne Jahrgänge aufgehoben.

Das bedeutet, dass pro Tag ein Jahrgang Zuhause selbständig arbeitet.

Wenn möglich werden Unterrichtsaufträge in Mathe und Deutsch per E-Mail verschickt oder am Vortag mit nach Hause gegeben.

Auch Unterrichtsmaterial wird nach Möglichkeit verschickt oder mitgegeben.

  • Es finden keine Videokonferenzen statt, da die gesunden Lehrkräfte für den Vertretungsunterricht in den anderen Jahrgängen benötigt werden.
  • Zur besseren Planbarkeit werden den Jahrgängen feste mögliche Tage für die Heimarbeit zugeteilt.

 

Montag

Jahrgang 4

Dienstag

Jahrgang 1

Mittwoch

Jahrgang 3

Donnerstag

Jahrgang 2

Freitag

Rotation in folgender Reihenfolge: Jahrgang 4, Jahrgang 3, Jahrgang 2, Jahrgang 1

 

  • Es wird eine Notbetreuung angeboten, wenn eine Alternativbetreuung nicht organisiert werden kann. Ist dies der Fall, können die Kinder ohne Voranmeldung in die Schule geschickt werden. 

In der Notbetreuung findet kein Unterricht statt. Der Schulranzen wird trotzdem mitgebracht.
Je nach Bedarf und Größe der Gruppe gibt es eine Betreuung auf dem Schulhof oder in der Turnhalle. Entsprechend muss die Bekleidung der Kinder sein.

  • Die Phase 2 ist nach Möglichkeit zu vermeiden und so kurz wie möglich zu halten. Eine Information erfolgt über die Schulleitung oder die Klassenlehrkraft.

 

Phase 3:

 

  • Sollten die Maßnahmen aus Phase 2 nicht ausreichend sein, um die Unterrichtsversorgung aufrecht zu erhalten, werden 2 oder mehr Jahrgänge zu Hause bleiben müssen.
  • Eine Information darüber erfolgt situationsbedingt und schnellstmöglich per E-Mail.